Finanzielle Sozialhilfe Seite Drucken

Einwohnerinnen und Einwohner, welche sich in einer finanziellen Notsituation befinden, können sich an das Sozialamt wenden. Dieses leistet gestützt auf das Sozialhilfegesetz die notwendige Hilfe. Die Auszahlung von Sozialhilfeleistungen kann beantragen, wer für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Das Sozialhilfeamt berät Betroffene diskret und hilft Notsituationen zu überbrücken.

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