Ihr Lebensmittelpunkt ist in der Gemeinde Oberuzwil, Sie wohnen aber unter der Woche in einer anderen Gemeinde, weil sie dort z.B. ein Studium absolvieren? Dann können Sie Ihren gesetzlichen Wohnsitz in Oberuzwil behalten und gelten in der anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter/in.
Einen Heimatausweis müssen Sie bei jener Gemeinde hinterlegen, in welcher Sie sich als Wochenaufenthalter/in aufhalten. Sie können diesen Ausweis persönlich am Schalter des Einwohneramtes beziehen oder schriftlich, telefonisch oder online bestellen. Wir bitten Sie um die genaue Angabe der Zweitadresse und um die voraussichtliche Dauer des Wochenaufenthaltes.
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