Jeder Kirchenaustritt oder -übertritt muss schriftlich und mit amtlich beglaubigter Unterschrift der austretenden Person erfolgen. Aus der Erklärung muss eindeutig hervorgehen, aus welcher Landeskirche der Austritt gewünscht wird oder welcher Konfessionswechsel vollzogen wird (z.B. Übertritt von der römisch-katholischen in die evangelisch-reformierte Kirche).
Beim Front-Office können Sie das Formular ausfüllen und Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Kommen Sie bitte persönlich vorbei und bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit (Pass oder Identitätskarte). Sie sind selber dafür verantwortlich, den Austritt der zuständigen Kirchgemeinde einzureichen.