Dekorationen, Fasnacht Seite Drucken

Fasnachtsdekorationen benötigen eine feuerpolizeiliche Bewilligung. Bitte richten Sie das Gesuch rechtzeitig vor der Dekorationseröffnung schriftlich an die

Bauverwaltung Oberuzwil
Flawilerstrasse 3
9242 Oberuzwil
Telefon 071 950 48 55

Beschreiben Sie im Gesuch die Art der Dekoration und der Kostümierung sowie das Dekorationsmaterial. Tannenreisig, Schilfrohr, Wachsblätter, Wachsblumen und Zelluloid dürfen nicht verwendet werden. Andere leicht brennbare Stoffe (Papier, Textilien usw.) müssen mit einer geeigneten Imprägnierung unentflammbar gemacht worden sein (Silikatfarbenanstrich).

Der Feuerschutzbeamte kann vorschriftswidrige Dekorationen auf Kosten des Betriebsinhabers entfernen lassen.

Für Polizeistundenverlängerungen sind separate Bewilligungen der Gemeinderatskanzlei Oberuzwil einzuholen.

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