Ruftaxi 
Wichtige Informationen:
- Die Fahrtkosten werden von der Taxifahrerin oder dem Taxifahrer beim Fahrgast eingezogen. Die Fahrt wird im Taxi mit der Unterschrift des Fahrgastes bestätigt.
- Reisegepäck kann jederzeit mitgeführt werden.
- Auch bei mehreren Fahrgästen gelten die Fahrtkosten von sieben Franken pro Person.
- Das Angebot kann auch von Personen genutzt werden, die nicht in den Gemeinden Flawil, Oberuzwil oder Uzwil wohnhaft sind.
- Bei schwierigen Strassenverhältnissen beginnt oder endet die Fahrt an der nächstliegenden befahrbaren Abzweigung.
- Reine Materialtransporte oder Dienstleistungsaufträge sind nicht möglich.
- Schülertransporte sind nur im Ausnahmefall zulässig; regelmässige Schülertransporte müssen durch die Schulverwaltung Flawil bzw. Oberuzwil genehmigt werden.
- Die Fahrten erfolgen mit Personenwagen mit mindestens fünf Sitzplätzen, die für gewerbsmässige Personentransporte zugelassen und für den Taxibetrieb versichert sind.