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Wichtige Informationen:

  • Die Fahrtkosten werden von der Taxifahrerin oder dem Taxifahrer beim Fahrgast eingezogen. Die Fahrt wird im Taxi mit der Unterschrift des Fahrgastes bestätigt.
     
  • Reisegepäck kann jederzeit mitgeführt werden.
     
  • Auch bei mehreren Fahrgästen gelten die Fahrtkosten von sieben Franken pro Person.
     
  •  Das Angebot kann auch von Personen genutzt werden, die nicht in den Gemeinden Flawil, Oberuzwil oder Uzwil wohnhaft sind.
     
  • Bei schwierigen Strassenverhältnissen beginnt oder endet die Fahrt an der nächstliegenden befahrbaren Abzweigung.
     
  • Reine Materialtransporte oder Dienstleistungsaufträge sind nicht möglich.
     
  • Schülertransporte sind nur im Ausnahmefall zulässig; regelmässige Schülertransporte müssen durch die Schulverwaltung Flawil bzw. Oberuzwil genehmigt werden.
     
  • Die Fahrten erfolgen mit Personenwagen mit mindestens fünf Sitzplätzen, die für gewerbsmässige Personentransporte zugelassen und für den Taxibetrieb versichert sind.