Schneeräumung nicht behindern Seite Drucken

17. November 2022
Die Gemeinde möchte ihr Strassennetz auch in diesem Winter in möglichst gutem Zustand halten. Die Schneeräumungsarbeiten werden grösstenteils in den frühen Morgenstunden vorgenommen.

Parkierte Autos auf öffentlichen Strassen und Plätzen beeinträchtigen den speditiven Winterdienst. Zusätzlich besteht die Gefahr der Beschädigung. Sämtliche Motorfahrzeughalter sind deshalb aufgerufen, ihre Fahrzeuge während den Wintermonaten in Garagen oder zumindest auf privaten Vorplätzen abseits der Strasse abzustellen.

Keine Haftung
Die Gemeinde Oberuzwil, sowie die mit der Räumung beauftragten Transportunternehmen, lehnen die Haftung ab für allfällige Schäden an Fahrzeugen, die aus Nichtbefolgen dieser Anordnung resultieren. Fahrzeuge, welche die Schneeräumung behindern, können unter Beizug der Polizei auf Kosten der Halter abgeschleppt oder verstellt sowie mit einer Busse belegt werden. Die Bauverwaltung und das Winterdienstpersonal danken für das Verständnis.

Winterdienst