Kompromiss zum Jaucheaustrag
Der Gemeinderat Oberuzwil hatte die neuen Bestimmungen am 22. September 2020 erlassen und gestützt auf das Gemeindegesetz und die Gemeindeordnung während der Zeit vom 2. Oktober bis 10. November 2020 dem fakultativen Referendum unterstellt.
Kompromiss gesucht
Der I. Nachtrag beinhaltet eine Regelung über den Jaucheaustrag an Wochenenden während den Sommermonaten. Die beschlossene Einschränkung, welche bereits ab Freitagmittag gilt, geht einigen landwirtschaftsnahen Kreisen zu weit. Während der Referendumsfrist fanden deshalb verschiedene Gespräche statt – auch mit einer Delegation des Gemeinderates. Gesucht und gefunden wurde ein Kompromiss, der sowohl die Anliegen der Landwirtschaft wie auch der Gesamtbevölkerung berücksichtigt.
II. Nachtrag zum Reglement
Der Gemeinderat hat am 24. November 2020 einen II. Nachtrag erlassen, wonach der Jaucheaustrag am Freitag erst ab 18 Uhr verboten ist. Im Sinne einer Ausnahmeregelung wird der emissionsarme Jaucheaustrag via Schleppschlauchsystem neu bis Samstagmittag, 12:00 Uhr, gestattet. Dieser II. Nachtrag unterliegt wiederum dem fakultativen Referendum; die Referendumsfrist dauert vom 27. November 2020 bis 21. Januar 2021.
Inkraftsetzung
In Anwendung von Art. 50 des Reglements über Ruhe, Ordnung und Sicherheit hat der Gemeinderat den I. Nachtrag auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Dieser entfaltet seine Wirkung faktisch ab 1. Mai 2021, gilt jedoch in Teilbereichen als aufgehoben, wenn die Änderungen gemäss II. Nachtrag rechtskräftig werden.
Zugehörige Objekte
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Inserat fakultatives Referendum II. Nachtrag | Download | 0 | Inserat fakultatives Referendum II. Nachtrag |
II. Nachtrag zum Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit | Download | 1 | II. Nachtrag zum Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit |