Frühe Regelungen lohnen sich Seite Drucken

16. Juni 2022
Ende Mai war die erste Rate der provisorischen Steuerrechnung 2022 fällig. Viele Steuerpflichtige haben die Rechnungen fristgerecht beglichen; das Oberuzwiler Steueramt bedankt sich herzlich dafür.

Wenn es die finanziellen Möglichkeiten zulassen, lohnt sich auch bei den aktuell tiefen Zinsen eine frühzeitige Bezahlung. Jede Zahlung bis zum 31. Juli 2022 wird mit einem Ausgleichszins von 0,25% verzinst. Nebst den drei Einzahlungsscheinen für die Ratenzahlungen liegt der Steuerrechnung darum auch ein Einzahlungsschein für den Gesamtbetrag bei.

Veränderte Einkommensverhältnisse 2022?
Die eServices auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes, www.steuern.sg.ch, stehen rund um die Uhr online zur Verfügung. Damit kann das eigene Steuerkonto jederzeit eingesehen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die vorläufige Rechnung selbst anzupassen, wenn diese zu tief oder zu hoch sein sollte. Weiter können Einzahlungsscheine bestellt und Zahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Auch Fristverlängerungen für das Einreichen der Steuererklärung können eingegeben werden, sofern die vorläufige Rechnung des Vorjahres vollständig bezahlt ist. Selbstverständlich können Anliegen und Fragen im Zusammenhang mit den Steuern auch direkt mit dem Gemeindesteueramt, am besten telefonisch unter 071 950 48 10 besprochen werden.

Ausstehende Steuererklärungen
In diesen Tagen werden bereits die 2. Mahnungen an Steuerpflichtige verschickt, welche die Steuererklärung 2021 noch nicht eingereicht haben und dafür keine Fristverlängerung eingeholt haben. Diesen Steuerpflichtigen empfiehlt das Steueramt dringend eine Fristverlängerung zu beantragen, wenn sie ihre Steuererklärung nicht bis spätestens 30. Juni 2022 einreichen können.

Steuererklärung