Beim «Pfaden» ist Ihre Mithilfe notwendig! Seite Drucken

5. November 2025
Möchten Sie, dass die Schneeräumung in den frühen Morgenstunden funktioniert? Dafür ist nicht die ­Gemeinde alleine zuständig. Auch verantwortungs­bewusste Autofahrer sind angehalten, hier mitzu­machen.

Auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkierte Autos beeinträchtigen den speditiven Winterdienst. Zudem besteht die Gefahr der Beschädigung. Sämtliche Motorfahrzeughalter sind deshalb aufgerufen, ihre Fahrzeuge während der Wintermonate  in Garagen oder zumindest auf privaten Vorplätzen abseits der Strasse abzustellen.

Keine Haftung
Die Gemeinde Oberuzwil sowie die mit der Räumung beauftragten Transportunternehmen lehnen die Haftung für allfällige Schäden an Fahrzeugen ab, die aus Nichtbefolgen dieser Anordnung resultieren. Fahrzeuge, welche die Schneeräumung behindern, können unter Beizug der Polizei auf Kosten der Halter abgeschleppt oder verstellt und mit einer Busse belegt werden. Die Bauverwaltung und das Winterdienstpersonal danken für das Verständnis.

Winterdienst