Änderung des Feuerschutzreglementes
In den Gemeinden Oberbüren, Oberuzwil, Niederhelfenschwil, Uzwil und Zuzwil bestehen auf der Basis des kantonalen Feuerschutzgesetzes eigenständige Feuerschutzkommissionen. Diese sind per Ende 2019 aufzulösen und die Aufgaben dem Vorstand des neuen Trägervereins zu überlassen.
Rechtliche Grundlagen
Bereits im Dezember 2018 hat der Gemeinderat die Übertragung von hoheitlichen Befugnissen an den Verein «Feuerwehr Region Uzwil» beschlossen und das entsprechende Reglement im Januar/Februar 2019 dem fakultativen Referendum unterstellt. Nun ist auch das Feuerschutzreglement den veränderten Strukturen anzupassen. Der Gemeinderat hat deshalb einen Nachtrag zum Feuerschutzreglement der Gemeinde Oberuzwil erlassen, der die Grundlage für die formelle Auflösung der Feuerschutzkommission und die Aufgabenerfüllung durch den neuen Verein bildet. Der Nachtrag wird vom 18. Oktober bis 26. November 2019 dem fakultativen Referendum unterstellt. Er kann im Front-Office im Gemeindehaus Oberuzwil bezogen werden und ist auch auf www.oberuzwil.ch aufgeschaltet.
Zugehörige Objekte
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Nachtrag zum Feuerschutzreglement | Download | 0 | Nachtrag zum Feuerschutzreglement |
Inserat Referendumsvorlage | Download | 1 | Inserat Referendumsvorlage |