3,7 Millionen besser als budgetiert Seite Drucken

6. Februar 2020
Die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Oberuzwil schliesst mit einem äusserst erfreulichen Ertragsüberschuss von 3'323'343 Franken und damit rund 3,7 Millionen Franken besser ab als budgetiert. Das unerwartete Resultat ist auf ausserordentliche Begebenheiten zurückzuführen.

Wesentlich zum Rekordergebnis beigetragen haben die Auflösung von nicht mehr benötigten Abgrenzungen mit gut 1,5 Millionen Franken, Buchgewinne aus Liegenschaftsverkäufen von rund 800'000 Franken, ausserordentliche Steuererträge aufgrund von hohen Kapitalabfindungen von rund 300'000 Franken sowie tiefere Sozialausgaben von rund 500'000 Franken. Die übrigen Besserstellungen resultieren aus Gebührenmehrerträgen und Minderaufwänden.

Ertragsüberschuss in die Ausgleichsreserve
Der Gemeinderat hat – unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft – beschlossen, den Ertragsüberschuss vollumfänglich in die Ausgleichsreserve zu legen. Davon sind rund 1,8 Mio. Franken für eine Steuerfussreduktion um 4% während den nächsten vier Jahren vorgesehen. Die weiteren rund 1,5 Mio. Franken dienen als Vorfinanzierungen für ausserordentliche Aufwendungen im Rechnungsjahr 2020; dazu zählen der Ersatz von Schul- und Kindergartenmobiliar, die Umsetzung von Videoüberwachungen auf den Schulanlagen, IT-Ergänzungen an den Schulen, der Ersatz des Unimogs und einer Strassenkehrmaschine, Sanierungen am «Allzeit bereit» beim Bettenauer Weiher, Anpassungen auf den Friedhöfen sowie die Fassadensanierung beim alten Statthalterhaus.

Solide Eigenkapitalbasis
Die Gemeinde Oberuzwil ist seit 2009 schuldenfrei und verfügt über freies Eigenkapital. Dieses beträgt unverändert gut 7,1 Mio. Franken. Das Nettovermögen (Eigenkapital abzüglich ordentliches Verwaltungsvermögen) beläuft sich noch auf rund 156'000 Franken.

Rechnungsumstellung abgeschlossen
Mit der Jahresrechnung 2019 wurden die letzten Umstellungen aufgrund des neuen Rechnungsmodells RMSG erledigt. Durch die Auflösung der nicht mehr benötigten Abgrenzungen und Reserven entspricht die Bilanz vollumfänglich den neuen Vorgaben. So darf mit Genugtuung zur Kenntnis genommen werden, dass die Umstellung erfolgreich abgeschlossen ist.

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