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Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.abstimmungen.sg.ch und jene des Bundes unter www.admin.ch
 

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus, Flawilerstrasse 3, 9242 Oberuzwil (im Foyer)

Voraussetzungen

Zur gültigen Stimmabgabe erhalten Sie zusammen mit den Abstimmungsunterlagen per Post einen Stimmausweis.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde bis zwei Tage vor der Abstimmung verlangt werden. Sie können die Kopie des Stimmausweises beim Front-Office persönlich beziehen(Identitätskarte oder Pass mitbringen). Oder Sie lassen sich das Duplikat per Post zusenden, falls noch genügend Zeit bleibt.
 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die gesamten ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel (ungefaltet) in das graue Stimmkuvert und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem grauen Stimmkuvert in das weisse Abstimmungskuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Abstimmungskuvert per Post schicken (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage; deshalb bitte spätestens am Dienstag vor der Abstimmung aufgeben!)oder direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung legen (bis Sonntag 11 Uhr).
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Abstimmungscouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • die Stimmzettel nicht im separaten Stimmcouvert liegen
  • das Abstimmungscouvert zu spät bei der Gemeinde eintrifft