Wild, Wildunfälle, Wildtiere im Dorf, Wildschäden Seite Drucken

Wildunfälle und kranke Wildtiere bitte unverzüglich melden bei:


Verhalten bei Wildunfällen

  1. Anhalten und Warnblinker einschalten
  2. Unfallstelle sichern (Pannendreieck)
  3. Polizei benachrichtigen Tel. 117 (die Polizei bietet die örtlich zuständigen Fachleute auf)
  4. Sich dem Wildtier auf keinen Fall nähern!
  5. Auf den durch die Polizei benachrichtigen Jäger warten.

Beachten Sie auch den Flyer «Tiere im Verkehr» (Download am Ende der Seite).

Wildtiere im Dorf
Viele kleine, aber auch grössere Tiere nutzen überbautes Gebiet als Teil ihres Lebensraums. Die Jagdgesellschaft bietet in Zusammenarbeit mit den Tier-, Vogel- und Naturschutzverbänden Hilfestellung wenn es um Wildtiere im Dorf geht. Das Wegfangen oder Abschiessen von Wildtieren ist meist nutzlos, weil freie Reviere sofort wieder neu besetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass auch bei den «ärgsten Störenfrieden» immer eine Schonzeit (während der Jungenaufzucht) besteht:

Tierart                  Schonzeit
Fuchs                  1. März bis 15. Juni
Marder                 16. Februar bis 31. August
Dachs                  16. Januar bis 15. Juni
Rabenkrähe        16. Februar bis 1. August
Elster                   16. Februar bis 1. August

Während dieser Zeit ist z.B. auch das Wegfangen nicht erlaubt. Nur bei offensichtlich kranken Wildtieren ist während dieser Zeit nach Beurteilung allenfalls ein Eingreifen durch die Jagd möglich. Die Jagdgesellschaft hilft bei Fragen weiter.

Jagdrevier Oberuzwil
Die Jagdgesellschaft Oberuzwil ist für allgemeine Fragen rund um Jagd und Wildtiere zuständig. Das Jagdrevier ist nicht deckungsgleich mit den Gemeindegrenzen. Beachten Sie die Revierkarte (zum Download am Ende dieser Seite)

Wildhüter, Wildschäden
Wildschäden müssen sofort dem kantonalen Wildhüter gemeldet werden. Er begutachtet den Schaden, gibt Ratschläge, wie weitere Schäden verhindert werden können und entscheidet, ob eine Entschädigung in Aussicht gestellt werden kann.

Wildhutkreis 7:
Matthias Müller, Züghusstrasse 11c, 9602 Bazenheid
Telefon 058 229 00 55
matthias.mueller@sg.ch
www.anjf.sg.ch


Diverse Merkblätter und Broschüren stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Stadtfuchs

Zugehörige Objekte

Name
Broschüre "Füchse im Wohngebiet" Download 0 Broschüre "Füchse im Wohngebiet"
Dokumentation "Füchse im Dorf" Download 1 Dokumentation "Füchse im Dorf"
Dokumentation Schweizer Tierschutz "Marder im Haus" Download 2 Dokumentation Schweizer Tierschutz "Marder im Haus"
Flyer "Tiere im Verkehr" Download 3 Flyer "Tiere im Verkehr"
Merkblatt "Dachse im Quartier" Download 4 Merkblatt "Dachse im Quartier"
Merkblatt "Füchse im Quartier" Download 5 Merkblatt "Füchse im Quartier"
Merkblatt "Marder im Quartier" Download 6 Merkblatt "Marder im Quartier"
Merkblatt "Wildtiere im Quartier - so beuge ich SChäden vor" Download 7 Merkblatt "Wildtiere im Quartier - so beuge ich SChäden vor"
ProNatura Dokumentation "Wildfallen im Siedlungsraum" Download 8 ProNatura Dokumentation "Wildfallen im Siedlungsraum"
Revierkarte Jagdrevier Oberuzwil Download 9 Revierkarte Jagdrevier Oberuzwil