
Kehrichtsammlung (inkl. Klein- und Grobsperrgut) 
- ZAB-Kehrichtsäcke oder Abfallsäcke mit ZAB-Gebührenmarken
- Kehricht (u.a. verschmutzte Verpackungsmaterialien und Getränkebeutel, Plastik, Staubsaugersäcke, Lederwaren, Holzabfälle, Glühlampen, Glas- und Keramikscherben, Papierwindeln, Robidog-Säckli etc.) wird nur entgegengenommen, wenn die offiziellen ZAB-Säcke oder Säcke mit ZAB-Gebührenmarken verwendet werden.
- Detaillierte Informationen über die Verkaufsstellen sind bei der Beratungsstelle der Gemeinde erhältlich.
Container für Ein- und Mehrfamilienhäuser:
- Diese Container dürfen nur offizielle ZAB-Kehrichtsäcke oder Säcke mit ZAB-Gebührenmarken enthalten.
- Für brennbares Sperrgut Gebührenmarken verwenden.
Container für Gewerbe und Industrie:
- Gewerbecontainer müssen mit dem offiziellen ZAB- Kleber oder deutlich sichtbarem Firmennamen bezeichnet werden. Bei der Entleerung wird das Gewicht registriert und die Verrechnung erfolgt monatlich oder vierteljährlich.
- Detaillierte Information und Anmeldung über ZAB-Abfalltelefon: 071 932 12 12
Sperrgut bereitlegen:
- Für brennbares Sperrgut ZAB-Gebührenmarken benützen.
- Lose Materialien gut bündeln und Sperrgut so zerlegen, dass es ohne Probleme verladen werden kann.
- Kleinsperrgut bis 15 kg/Stück: Max. Abmessung: 40 x 60 x 150 cm
- Grobsperrgut bis 35 kg/Stück: Höchstlänge: 150 cm
Abfall selber anliefern:
- Private können Sperrgut oder Bauschutt direkt in die KVA Bazenheid bringen.
- Für Direktanlieferungen wird eine Mindestgebühr verrechnet.
- Es gelten folgende Öffnungszeiten: Mo-Fr 07.30-11.30 und 13.30- 17.00 Uhr, Sa 08.00- 11.00 Uhr
- in Oberuzwil und Bichwil jeden Freitag,
- in Niederglatt (inkl. Wilen, Watt) jeden Donnerstag,
- in Rüti/Obertobel jeden Dienstag.
Bereitstellung des Kehrichts bis 07.00 Uhr am Abfuhrtag.
An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Sammlung. Spezielle Regelungen für Weihnachten und Neujahr werden publiziert oder sind auf www.zab.ch ersichtlich.