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27. Juni 2024
Beim Einjährigen Berufkraut handelt es sich um einen invasiven Neophyten. Das heisst: diese exotische Pflanze weist Schadenspotenzial auf, vermehrt sich rasch und verdrängt einheimische Arten. Während der Frühlings- und Sommermonate ist die ideale Zeit, um diese Pflanze zu bekämpfen und im Neophytensack zu entsorgen – am besten vor der Blüte. Im kostenlosen Neophytensack kann gleich die ganze Pflanze, samt Wurzeln, entsorgt werden. Damit wird die Weiterverbreitung effektiv eingedämmt.

Das Einjährige Berufkraut, das ursprünglich aus Nordamerika stammt, hat einen entscheidenden Vorteil. Es ist gut getarnt, da es der Margerite oder der Kamille zum Verwechseln ähnlich sieht. Mit dem Wissen um einige Merkmale lässt sich das Einjährige Berufkraut aber gut erkennen. Die Blätter sind hellgrün und behaart, am Rand grob gezähnt. Das Blütenkörbchen ist 1 bis 2 cm breit und besteht aus vielen kleinen Zungenblüten in den Farben Weiss bis Rosa. Die Blütezeit erstreckt sich von Mai bis Oktober. Der Stängel ist behaart und oben verzweigt. Jede Pflanze kann bis zu 50'000 Samen bilden, was das Einjährige Berufkraut zu einer effektiven Vermehrerin macht. Da sie sich mit dem Wind verbreitet und ohne Befruchtung vermehren kann (Autogamie), reicht oft eine einzelne Pflanze aus, um einen ganzen Bestand zu bilden. Innerhalb weniger Jahre kann diese Art eine ganze Fläche besiedeln und damit den einheimischen Arten den Lebensraum rauben, was zur Abnahme der Artenvielfalt führt. Auch für landwirtschaftliche Kulturen stellt sie ein grosses Problem dar.

Um die Weiterverbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu bremsen, ist neben der Bekämpfung auch die fachgerechte Entsorgung wichtig. Um diese zu erleichtern, steht den Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Oberuzwil der kostenlose Neophytensack zur Verfügung. Die transparenten 60-Liter-Säcke können beim Front-Office bezogen und gefüllt in den Unterflurcontainer geworfen werden. Sie werden in der Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt.

Der Neophytensack ist eine gemeinsame Initiative der Fachstelle Biosicherheit des Amts für Umwelt Thurgau, des Abfallzweckverbands KVA Thurgau und dem Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid (ZAB). Er wurde im April 2024 eingeführt. 

Telefonisch steht zudem die Fachstelle für Biosicherheit des Kantons Thurgau zur Verfügung unter 058 345 51 51.

Einjähriges Berufskraut
Einjähriges Berufskraut
Jungpflanze
Jungpflanze