Leuchtturmprojekt für den regionalen Sport Seite Drucken

26. März 2025
Studienauftrag für die Sporthalle Sonnenhof lanciert

Die Gemeinde Oberuzwil sieht zusammen mit dem Tennisclub Oberuzwil und Badminton Club Uzwil eine zeitgemässe Sporthalle östlich der bestehenden Aussen-Tennisplätzen vor. Für die Umsetzung eines solchen Projektes benötigt es im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine Zustimmung des Kantons zur Umzonung der benötigen Fläche im «Sonnenhof». Die Grundlage dazu bildet der aktuell lancierte Studienauftrag.

Bereits im Sommer 2021 hat der Tennisclub Oberuzwil zusammen mit dem Badminton Club Uzwil (und zu Beginn mit dem Budo Center Oberuzwil) die IG Sporthallen Sonnenhof gegründet. Diese beabsichtigt die Erstellung von Polysportivhallen mit regionaler Ausstrahlung. Die IG hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Oberuzwil und privaten Planern die Idee zur Erstellung der Sporthalle auf einem Grundstück vis-à-vis des alten Zeughauses schrittweise konkretisiert und eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet.

Unterstützung
Die Gemeinde unterstützte in der Folge die daraus entstandene Projektidee einer «Polysportivhalle mit regionaler Ausstrahlung». Die Unterstützung beinhaltet aktuell die raumplanerische Begleitung und Fragestellungen rund um das Grundstück. Wichtig zu wissen ist, dass nach Abschluss des Studienauftragsverfahrens die Kosten für die Bauphase bzw. Ausführung von den beiden Sportvereinen getragen werden. Der bisherige Gemeinderat für den Studienauftrag Sporthalle Sonnenhof bereits im Budget 2024 einen Betrag von 200'000 Franken eingesetzt, welcher von der Bürgerschaft bewilligt wurde. Aufgrund von Verzögerungen (komplexes Einzonungsverfahren) wir der Studienauftrag erst 2025 richtig vorangetrieben

Raumplanerische Aspekte
Um den hohen Anforderungen aus Sicht der Raumplanung, des Landschafts- und Ortsbildes, der Verkehrserschliessung und weiterer Interessen angemessen Rechnung zu tragen und eine hohe Qualität des Vorhabens sicherzustellen, wurde aus raumplanerischer Sicht empfohlen, basierend auf den Machbarkeitsstudien ein so genanntes Varianzverfahren (Studienauftrag) durchzuführen. Im Rahmen dieses empfohlenen Verfahrens ist sicherzustellen, dass das Vorhaben hohe ortsbauliche und gestalterische Qualitäten aufweist und sich gut ins Landschaftsbild einpasst. Dabei ist sowohl der Bedeutung als Ortseingang wie auch dem übergeordneten Thema Siedlungsrand gebührend Rechnung zu tragen. Damit eine Einzonung genehmigt wird, ist ein Sondernutzungsplan erforderlich.

Studienauftrag
Damit all diese Aspekte berücksichtigt werden können, hat der neue Gemeinderat aufgrund der Vorarbeiten der Vorgänger kürzlich den Studienauftrag zur Ausschreibung freigegeben. Der Studienauftrag integriert das vorstehend erwähnte Varianzverfahren und ist in der Folge massgeblich verantwortlich für die Genehmigung der Einzonung und des Sondernutzungsplanes. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2025/Anfang 2026 vorliegen.

Auf dieser Wiese soll das neue Sportzentrum entstehen
Auf dieser Wiese soll das neue Sportzentrum entstehen