Bäume, Äste, Sträucher: jetzt zurückschneiden Seite Drucken

1. Oktober 2020
Die Pflanzen sind auch dieses Jahr enorm gewachsen und können die Verkehrssicherheit gefährden. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden gebeten, die Bäume und Sträucher rechtzeitig zurückzuschneiden.

Bäume und Sträucher dürfen nicht in öffentliche Strassen und Wege hineinragen, denn sie behindern den Sichtraum auf die Verkehrsfläche und somit auch auf alle Verkehrsteilnehmenden. Zudem erschweren sie den Winterdienst. Wir bitten alle Grundeigentümer, ihre Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Wegen so im Schnitt zu halten, dass sie die Sicht und Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen und auch unter der Last von Schnee nicht in Strassen und Wege ragen.

Die Abstandsvorschriften
Für Bäume, Äste und Sträucher gelten die folgenden gesetzlichen Abstände:

  • Bäume: 2.50 m Abstand zu Staatsstrassen und Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse.
  • Lebhäge, Zierbäume, Sträucher: 0.60 m Strassenabstand (über 1.80 m Höhe zusätzlich die Mehrhöhe).
  • In das Lichtraumprofil ragende Pflanzen (Bäume, Sträucher usw.): bei Strassen Schnitt auf eine Höhe von 4.50 m, bei Gehwegen auf eine Höhe von 2.50 m.
  • Bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen darf die Übersicht nicht beeinträchtigt werden.
  • Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen dürfen nicht durch Bepflanzungen verdeckt werden.
Rückschnitt 1
Rückschnitt 2