Richtlinien für den Spielplatz Seite Drucken

10. Juni 2010
Der öffentliche Spielplatz beim Oberuzwiler Feuerwehrdepot wird rege genutzt von spielenden Kindern. Er ist aber auch ein beliebter Treffpunkt von Jugendlichen geworden. Bisher waren keine Benützungsregeln definiert.
Der Oberuzwiler Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die von der Bauverwaltung vorgeschlagenen Richtlinien für die Benützung des Gemeindespielplatzes genehmigt. Eine entsprechende Tafel wird an geeigneter Stelle platziert.

Spielregeln
Für den Spielplatz gab es bisher weder definierte Öffnungszeiten noch Verhaltensregeln. In letzter Zeit mehrten sich Reklamationen aus der Nachbarschaft; geklagt wurde insbesondere über Lärm bis tief in die Nacht. Ein weiteres Ärgernis sind Glaswaren und Zigarettenstummel, welche ein Sicherheitsrisiko für spielende Kinder sind. Es hat sich gezeigt, dass ein Intervenieren besser möglich ist, wenn die «Spielregeln» schriftlich festgehalten und auf einer Tafel angeschlagen sind. Wichtig sind vor allem die Öffnungszeiten (abends längstens bis 20 Uhr), das Rauchverbot und ein Verbot von Glaswaren auf der Anlage. Gleichzeitig wird die Bitte angebracht, Beschädigungen bei der Bauverwaltung zu melden.
Spielplatz

Zugehörige Objekte

Name
Richtlinien Gemeindespielplatz (PDF, 464.65 kB) Download 0 Richtlinien Gemeindespielplatz