fakultatives Referendum: Leistungsvereinbarung mit dem Sicherheitsverbund ­Region Wil Seite Drucken

19. November 2025
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum)

Bevölkerungsschutzregion ­Wil-Uzwil
Per 1. Januar 2020 haben sich die Zivilschutzregionen Wil und Uzwil, ­welche für die Gemeinden Wil, Uzwil, Oberuzwil, Ober­büren, Zuzwil, Nieder­helfenschwil und Jonschwil zuständig sind, zusammengeschlossen. Die Führungsstäbe Wil (zuständig für die Gemeinden Wil, Zuzwil, Nieder­helfenschwil und Jonschwil) und Uze (zuständig für die Gemeinden Uzwil, Oberuzwil und Ober­büren) wurden nicht zusammengeschlossen.

Ein Nachtrag zum Bevölkerungsschutzgesetz, welcher seit 1. September 2024 in Vollzug ist und innert zwei Jahren umgesetzt werden muss, verlangt, dass die Bevölkerungsregionen den Zivilschutzregionen entsprechen müssen. Per 1. Januar 2026 soll deshalb unter dem Dach des Sicherheitsverbundes Region Wil die Bevölkerungsschutzregion Wil-Uzwil gegründet werden. Um den Vertragsgemeinden Gehör zu verschaffen, soll eine Bevölkerungsschutzkommission eingesetzt werden. Deren Präsidium hat mit beratender Stimme Einsitz im Verwaltungsrat des Sicherheitsverbundes Region Wil. Für die Gemeinde Oberuzwil wurde Gemeindepräsident, Andreas Eisenring, in die Bevölkerungsschutzkommission delegiert.

Der Gemeinderat hat die notwendige Leistungsvereinbarung mit dem Sicher­heitsverbund Region Wil am 30. Oktober 2025 genehmigt. Sie wird vom 28. November 2025 bis 6. Januar 2026 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Referendumsvorlage (fakultatives Referendum)

Gegenstand: Leistungsvereinbarung mit dem Sicherheitsverbund ­Region Wil
Genehmigungsdatum: 30. Oktober 2025
Referendumsfrist: 28. November 2025 bis 6. Januar 2026
Notwendige Unterschriften: 300
Auflageort: Gemeindehaus Oberuzwil, Front-Office
Auskunft: Gemeinderatskanzlei Oberuzwil

Das Verfahren richtet sich nach Art. 13ff der Gemeindeordnung der Gemeinde Oberuzwil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative.

Das Referendum ist zustande gekommen, wenn 300 Stimmberechtigte der Gemeinde Oberuzwil schriftlich die Volksabstimmung verlangen. Auf Wunsch stellt die Gemeinderatskanzlei unentgeltlich Unterschriftenbogen zur Verfügung.

Bevölkerungsschutz

 

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Leistungsvereinbarung (PDF, 444.79 kB) Download 0 Leistungsvereinbarung