Leerwohnungszählung Seite Drucken

11. Mai 2026

Im Auftrag des Bundesamtes für Statistik erheben die Gemeinden jährlich die Anzahl der leerstehenden Wohnungen. Erfasst werden

Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni 2026 unbewohnt aber bewohnbar sind und zur Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Nicht erfasst werden Objekte, die auf den 1. Juni 2026 vermietet oder verkauft, aber noch nicht bezogen sind. Ebenfalls nicht erfasst werden leerstehende Wohnungen in Abbruch- und Umbauobjekten.

Eigentümer und Verwaltungen werden gebeten, die per Stichtag leerstehenden Wohnungen und Häuser mit Angabe der Zimmerzahl bis Freitag, 5. Juni 2026 an die Gemeinderatskanzlei zu melden (071 950 48 30 oder gemeinde@oberuzwil.ch). Danke für Ihre Mitarbeit!