Dachsanierung MZA Breite: rechtliche Einordnung der Kreditvorlage 
Die Bürgerschaft genehmigte an der Versammlung einen Kredit von 2,565 Mio. Franken für die Dachsanierung der MZA Breite. In einer Wortmeldung wurde darauf hingewiesen, dass zusätzlich in den kommenden Jahren auch die Sanierung der Fenster geplant ist. Daraus ergab sich die Frage, ob beide Vorhaben zusammengehören und deshalb gemeinsam hätten beschlossen werden müssen.
Rechtlich entscheidend ist in diesem Zusammenhang das sogenannte Zerstückelungsverbot. Dieses soll verhindern, dass mehrere zusammengehörende Vorhaben künstlich aufgeteilt werden, um andere Zuständigkeiten oder zusätzliche Abstimmungen zu umgehen. Vereinfacht gesagt: Gehören zwei Projekte zwingend zusammen, müssen sie auch gemeinsam beschlossen werden.
Nach sorgfältiger Prüfung kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass dies bei der Dachsanierung der MZA Breite nicht der Fall ist. Die Dachsanierung ist ein eigenständiges Bauprojekt. Sie ist notwendig, weil es bereits heute zu Wassereintritten kommt und das Dach baulich nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Mit der Sanierung wird die Bausubstanz erhalten und es werden weitere Schäden verhindert. Diese Arbeiten sind unabhängig davon sinnvoll, ob und wann die Fenster später ersetzt werden.
Für die Fenstersanierung bestand zum Zeitpunkt der Bürgerversammlung weder ein ausgearbeitetes Projekt noch ein Entscheid. Entsprechend konnten dafür auch keine Kosten beschlossen werden. Im bewilligten Kredit sind lediglich Planungskosten enthalten, um bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt eine fundierte Entscheidungsgrundlage für eine separate Kreditvorlage zu schaffen.
Zwischen der Dachsanierung und einer möglichen Fenstersanierung besteht weder eine rechtliche noch eine technische Abhängigkeit. Die beiden Massnahmen können unabhängig voneinander geplant, beschlossen und umgesetzt werden. Deshalb liegt auch kein Verstoss gegen das Zerstückelungsverbot vor.
Der Gemeinderat gelangt somit weiterhin zum klaren Schluss, dass Dachsanierung und Fenstersanierung zu Recht als zwei getrennte Vorhaben behandelt wurden. Die Finanzkompetenzen gemäss Gemeindeordnung wurden eingehalten, die Ausgabenhöhe korrekt bestimmt und die Kreditvorlage für die Dachsanierung rechtmässig der Bürgerversammlung unterbreitet. Die politischen Rechte der Stimmberechtigten wurden gewahrt.
Der Gemeinderat dankt für die kritische Auseinandersetzung mit dem Geschäft. Solche Fragen tragen dazu bei, kommunale Entscheide transparent zu machen und Investitionsvorhaben für die Bevölkerung nachvollziehbar einzuordnen.
Beschlüsse der Bürgerversammlung rechtskräftig
Die Bürgerschaft hat an der Bürgerversammlung vom 31. März 2026 die Rechnung 2025, das Budget 2026 und die zwei Gutachten Sanierung Dach MZA Breite sowie Gutachten Sanierung Aussenhülle Schulhaus Bichwil genehmigt. Die Beschlüsse sind zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen und können somit ausgeführt werden.