
Rücktritt im Gemeinderat 
Ersatzwahl notwendig
Für den Rest der Amtsdauer 2017-2020 wird eine Ersatzwahl notwendig. Unter Berücksichtigung der Sommerferienzeit, der Rahmentermine der VRSG, der Fristen gemäss Urnenabstimmungsgesetz und der vorgegebenen Blanko-Abstimmungstermine des Bundes hat der Gemeinderat die Ersatzwahl auf den 26. November 2017 angesetzt. Wahlvorschläge für diesen 1. Wahlgang müssen spätestens am 14. September 2017 bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 4. März 2018 statt, sofern keine stille Wahl zustande kommt.
Wahlvorschläge
Die Gemeinderatskanzlei wurde mit der Wahlvorbereitung beauftragt und als zuständige Stelle für die Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge bezeichnet. Damit die Unterlagen nach einheitlichen Kriterien eingereicht werden können, werden von der Gemeinde – wie immer bei kommunalen Wahlgängen – entsprechende Formulare inkl. detaillierten Hinweisen abgegeben. Diese können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder nachfolgend heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
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Formular Wahlvorschlag (Ersatzwahl Gemeinderat, 1. Wahlgang) (PDF, 26.93 kB) | Download | 0 | Formular Wahlvorschlag (Ersatzwahl Gemeinderat, 1. Wahlgang) |
Formular Zustimmungserklärung (Ersatzwahl Gemeinderat, 1. Wahlgang) (PDF, 56.82 kB) | Download | 1 | Formular Zustimmungserklärung (Ersatzwahl Gemeinderat, 1. Wahlgang) |
Formular Unterschriften (Ersatzwahl Gemeinderat, 1. Wahlgang) (PDF, 29.2 kB) | Download | 2 | Formular Unterschriften (Ersatzwahl Gemeinderat, 1. Wahlgang) |