
Vereinbarung mit KESB angepasst 
Die bisherige Vereinbarung ist seit 1. Januar 2013 rechtsgültig. Aufgrund von Beschlüssen der Delegiertenversammlung in den Jahren 2017 und 2018 wurde die Vereinbarung angepasst. Dabei geht es vorallem die von der Delegiertenversammlung gewünschte Trennung des Kindes- und Erwachsenenschutzkreises Wil-Uzwil (KESB) und der Berufsbeistandschaft Uzwil (BBU).
Die geänderte Vereinbarung untersteht vom 1. Juni bis 10. Juli 2020 dem fakultativen Referendum. Sie kann während dieser Frist im Front-Office im Gemeindehaus Oberuzwil eingesehen oder nachfolgend heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
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Inserat fakultatives Referendum (PDF, 69.95 kB) | Download | 0 | Inserat fakultatives Referendum |
KESB-Vereinbarung (PDF, 175.52 kB) | Download | 1 | KESB-Vereinbarung |