Vereinbarung mit KESB angepasst Seite Drucken

28. Mai 2020
Die Vereinbarung über den Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Wil-Uzwil ist angepasst worden. Die Gemeinderäte Jonschwil, Niederhelfenschwil, Oberbüren, Oberuzwil, Uzwil und Zuzwil haben die Änderungen der Vereinbarung genehmigt. Diese wird nun in den sechs Gemeinden dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die bisherige Vereinbarung ist seit 1. Januar 2013 rechtsgültig. Aufgrund von Beschlüssen der Delegiertenversammlung in den Jahren 2017 und 2018 wurde die Vereinbarung angepasst. Dabei geht es vorallem die von der Delegiertenversammlung gewünschte Trennung des Kindes- und Erwachsenenschutzkreises Wil-Uzwil (KESB) und der Berufsbeistandschaft Uzwil (BBU).

Die geänderte Vereinbarung untersteht vom 1. Juni bis 10. Juli 2020 dem fakultativen Referendum. Sie kann während dieser Frist im Front-Office im Gemeindehaus Oberuzwil eingesehen oder nachfolgend heruntergeladen werden.

Zugehörige Objekte

Name
Inserat fakultatives Referendum (PDF, 69.95 kB) Download 0 Inserat fakultatives Referendum
KESB-Vereinbarung (PDF, 175.52 kB) Download 1 KESB-Vereinbarung